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Kaskoschaden

Versicherungen unterscheiden zwischen Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden

Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, die Sie selbst verursacht haben oder der Schädiger nicht bekannt oder haftbar ist.

Wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Ereignis zu Schaden kommt, wie zum Beispiel durch Diebstahl, Glasbruch, Wild, Naturgewalten oder Glasbruch deckt bereits eine Teilkaskoversicherung die Kosten des Schadens ab. Sie haben gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen (AKB) Anspruch auf Schadenersatz. Je nach abgeschlossenen Vertragsbedingungen hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Wird Ihr Fahrzeug ohne Gutachten in einer Partnerwerkstatt repariert oder ist der Schaden im Gutachten des Versicherers zu niedrig kalkuliert, können Sie ein unabhängiges Zweitgutachten für Ihr Fahrzeug in Auftrag geben. Unsere Erfahrung zeigt, dass es immer wieder zu fehlerhaften Kostenvoranschlägen oder Gutachten durch die bestellten Partner der Versicherungen kommt. Ein kritischer Blick kann sich deshalb durchaus lohnen. Hierzu beraten wir Sie gerne.

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