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Ist ein Verkehrsunfall passiert und der Geschädigte kann seinen Wagen nicht mehr nutzen, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung. Meist muss das Fahrzeug in eine Werkstatt und steht dem Besitzer somit für die Zeit der Reparatur oder der Wiederbeschaffung nicht zur Verfügung. Ist der Geschädigte auf sein Fahrzeug angewiesen, kann er einen Mietwagen nutzen oder macht alternativ einen Nutzungsausfall geltend.

Wer einen Schaden verursacht, muss in der Regel dafür haften. Das gilt auch bei Vandalismus. Doch oftmals können diesen Fällen die Verursacher nicht ermittelt werden.

Dann können sich Geschädigte an die Kfz-Versicherung wenden, wenn sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

Tausende Caravan und Reisemobile von wenigen tausend Euro bis zum Preis eines Mittelklasse-Wagens warten auf den Verkaufsportalen und Händlerplätzen auf einen neuen Besitzer. Dabei sind Gebrauchte mehr den je beliebt. Gerne beraten wir Sie vor dem Kauf, damit der Spaß am Camping auch lange bestehen bleibt.

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