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Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug? Welche Rechte haben sie nach einem unverschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug?
Ihr Auto wurde zum Beispiel beim Ausparken von einem anderen Fahrzeug beschädigt?
Wer kommt für die Reparaturkosten auf? Aus langjähriger Erfahrung können wir vom Ingenieurbüro Schröder in Drensteinfurt sagen, dass die meisten Fahrzeughalter nicht wissen, welche Rechte ihnen zustehen.
Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich dazu berechtigt sind, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der nicht von der Versicherung des Schädigers gestellt wird.
Sie hatten einen Unfall mit Ihrem privaten Auto und wissen nicht, wie Sie nun weiter vorgehen sollen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in und um Münster erstellen wir ein neutrales, objektives Unfallgutachten, das den Schaden an Ihrem Fahrzeug detailgenau dokumentiert und jegliche Reparaturkosten berücksichtigt.
Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich allein auf den Kfz-Gutachter der Versicherung des Schädigers zu verlassen. Nutzen Sie stattdessen lieber die Vorteile eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen vertritt und Ihnen ein professionelles und unabhängiges Unfallgutachten erstellt.
Verlassen Sie sich auf unser Know-how und unsere langjährige Erfahrung als Kfz-Gutachter in Nordrhein-Westfalen. Denn letztlich bewertet das Unfallgutachten nicht nur den entstandenen Schaden, sondern kann auch über den Erfolg Ihrer Ansprüche entscheiden.
Sie wollen sich von einem fachkundigen, unabhängigen Unfallgutachter beraten lassen? Vereinbaren Sie einen Termin im Ingenieurbüro Schröder in Drensteinfurt – an unserem modernen Standort stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Themen Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen, Oldtimerbewertungen und Beweissicherung zur Seite.