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Heute mal mit Anhänger
Ob Großeinkauf beim Baumarkt, als Umzugshelfer beim besten Freund oder die Urlaubsfahrt mit dem Wohnanhänger. Viele Autofahrer sind schon mal mit einem Pkw-Anhänger unterwegs gewesen.
Doch welchen Anhänger darf mein Fahrzeug ziehen? Wie hoch ist meine Anhängelast? Ober darf ich überhaupt mit Anhänger fahren? Viele Fragen drehen sich um den Pkw-Anhänger.
Ob ein Fahrzeug einen Anhänger ziehen darf, hängt in erster Linie davon ab, ob eine Anhängerkupplung verbaut ist. Sollte der Wagen eine Anhängerkupplung besitzen, schauen Sie als nächstes in Ihre Zulassungsbescheinigung, wie hoch die Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs ist. Sie finden die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt O.1 und O.2. Der Wert unter Punkt O.1 gibt an, wie hoch die zulässige Anhängelast ist, wenn der Anhänger über eine eigene Bremse verfügt. Anhänger ohne Bremse müssen vom Zugfahrzeug mit abgebremst werden und dürfen demnach immer weniger wiegen. Die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger finden sie unter O.2.
Beachtet werden muss gegebenenfalls auch, welche zulässige Gesamtmasse die gesamte Zugkombination hat. Diese Angabe finden sie entweder in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs oder im Feld 22.
Welche Anhänger dürfen Sie mit der Fahrerlaubnisklasse B fahren?
Als Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen Sie mit ihrem Fahrzeug Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.
Welche Führerscheinklasse wird benötigt, wenn mein Anhänger bzw. die Zugkombination größer ist?
Mit der Führerscheinklasse BE dürfen Sie hinter Ihrem Fahrzeug der Klasse B alle Anhänger bis zu einer Gesamtmasse von 3.500 kg ziehen, unabhängig wie schwer die Gesamtmasse der Zugkombination ist. Mit der Führerscheinklasse B96 ist die Gesamtmasse der Zugkombinationen auf 4.250 kg begrenzt.
Wie ist die rechtliche Lage bei einem Unfall mit Anhänger?
Die Haftung bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Anhänger ist schnell erklärt. Der Schadenverursacher hat Ihnen den Schaden so zu ersetzen, als wenn der Schaden gar nicht erst passiert wäre.
Sind Sie durch ein Missgeschick der Verursacher, sieht die Sache etwas komplizierter aus.
Zuerst stellt sich die Frage, war der Anhänger zum Unfallzeitpunkt an einem Zugfahrzeug angekuppelt? Dann zahlt in der Regel der Versicherer des Zugfahrzeugs. Sollten Sie beim rangieren per Hand einen Schaden verursachen oder der Anhänger rollt beispielsweise aufgrund mangelnder Sicherung gegen ein anderes Auto ist die Haftpflicht-Versicherung des Anhängers eintrittspflichtig. Den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug muss dann gegebenenfalls die Kaskoversicherung übernehmen.
Wichtig ist jedoch in beiden Fällen, dass Sie Ihre Fahrzeuge, also Zugfahrzeug und Anhänger, durch einen unabhängigen und freien Sachverständigen prüfen lassen. Die Anhängerkupplung ist ein sensibles Bauteil und sollte im Schadenfall geprüft und notfalls ersetzt werden. Haarrisse am Kugelkopf oder eine nicht mehr sicher verriegelbare Zugeinrichtung kann zu schweren Folgeunfällen führen.
Sollten Sie Fragen zum Fahren mit Anhänger haben, stehen wir Ihnen in unserer Tätigkeit als Kfz-Sachverständige gerne beratend zur Seite. Zudem ist unser Firmeninhaber nicht nur Gutachter, sondern auch ausgebildeter Fahrlehrer und kann Ihnen alle Fragen rund um das Thema Straßenverkehr beantworten. Regelmäßig führen wir kleine Workshops rund um das Thema „Fahren mit Anhänger“ an unserem Standort in Drensteinfurt durch. Schauen Sie einfach unverbindlich bei uns vorbei.