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Bagatellschaden oder nicht?

Unklar ist vielen Autofahrern, ob und wann ein Unfallgutachter beauftragt werden muss. Vom Bagatellschaden haben viele schon gehört. Aber die wenigsten kennen die Grenzen. Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten 750 Euro nicht überschreiten. Innerhalb dieser Grenzen akzeptieren Versicherungen zwar Kostenvoranschläge der Werkstätten jedoch empfehlen wir bei solch einem Schadensaufkommen einen Gutachter einzuschalten. Irrtümlich definierte „Bagatellschäden“, die sich im Nachhinein als weitaus umfangreicher entpuppen sind schwer einklagbar. Deshalb gleich auf Nummer sicher gehen und den Gutachter einschalten.

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