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Auch bei Bagatellschäden einen Kfz-Sachverständigen beauftragen?
Ja! Ob der Schaden wirklich eine Bagatelle ist kann der Laie meist selbst nicht entscheiden. Die Vorführung des Fahrzeugs und grobe Inaugenscheinnahme durch unsere Sachverständigen ist immer kostenlos und unverbindlich.
Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt, dass auch bei Schäden unter 1.000 € (Brutto) ein Sachverständiger eingeschaltet werden darf. Dieser erstellt in diesem Fall ein so genanntes Kurzgutachten. Das Kurzgutachten ist ein im Umfang kürzeres Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen. Es sind alle zur Schadenregulierung erforderlichen Werte erhalten. Das Kurzgutachten dient auch der Beweissicherung und hat im Gegensatz zum Kostenvoranschlag auch vor Gericht bestand.
Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich allein auf den Kfz-Gutachter der Versicherung des Schädigers zu verlassen. Nutzen Sie stattdessen lieber die Vorteile eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen vertritt und Ihnen ein professionelles und unabhängiges Unfallgutachten erstellt.
Verlassen Sie sich auf unser Know-how und unsere langjährige Erfahrung als Kfz-Gutachter in Nordrhein-Westfalen. Denn letztlich bewertet das Unfallgutachten nicht nur den entstandenen Schaden, sondern kann auch über den Erfolg Ihrer Ansprüche entscheiden.
Sie wollen sich von einem fachkundigen, unabhängigen Unfallgutachter beraten lassen? Vereinbaren Sie einen Termin im Ingenieurbüro Schröder in Drensteinfurt – an unserem modernen Standort stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Themen Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen, Oldtimerbewertungen und Beweissicherung zur Seite.