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Vandalismus - Wer zahlt den Schaden bei mutwilliger Zerstörung?
Wer einen Schaden verursacht, muss in der Regel dafür haften. Das gilt auch bei Vandalismus. Doch oftmals können diesen Fällen die Verursacher nicht ermittelt werden.
Dann können sich Geschädigte an die Kfz-Versicherung wenden, wenn sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Wer nur die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf den Kosten sitzen, solange der Täter nicht ermittelt wird.
Für was kommt die Teilkasko-Versicherung auf?
Die Teilkaskoversicherung greift, wenn ein Fahrzeug durch Böller oder eine Explosion beschädigt wird oder in Brand gesetzt wurde. Auch für eingeschlagene Autoscheiben, demolierte Schweinwerfer (inkl. Schweinwerfer-Abdeckungen) und Rückleuchten kommt die Teilkaskoversicherung in der Regel auf.
Was gibt's von der Vollkasko-Versicherung?
Darüber hinaus zahlt eine Vollkaskoversicherung für mutwillig herbeigeführte Beschädigungen wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder Schäden durch Steinwürfe.
Sollte Ihr Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt worden sein, nehmen wir den Schaden gerne für Sie auf, sichern die Beweise und ermitteln die Schadenhöhe. Sollte der Täter später durch die Polizei ermittelt worden sein erstellen wir Ihnen Ihr Schadengutachten. Sie müssen für unsere Arbeit nicht in Vorleistung treten.
Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Schröder in Drensteinfurt