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Nutzungsausfallentschädigung - Was steht Ihnen zu?
Ist ein Verkehrsunfall passiert und der Geschädigte kann seinen Wagen nicht mehr nutzen, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung. Meist muss das Fahrzeug in eine Werkstatt und steht dem Besitzer somit für die Zeit der Reparatur oder der Wiederbeschaffung nicht zur Verfügung. Ist der Geschädigte auf sein Fahrzeug angewiesen, kann er einen Mietwagen nutzen oder macht alternativ einen Nutzungsausfall geltend.
Was ist der Nutzungsausfall?
Ein Nutzungsausfall besteht dann, wenn eine Sache aufgrund eines Schadens nicht genutzt werden kann. Wichtig dabei ist der tatsächliche Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit. Der Geschädigte muss daher glaubhaft machen, dass er sein Fahrzeug im Zeitraum des Ausfalls hätte nutzen wollen. Der Nutzungswillen besteht unter anderem dann, wenn er auf den Wagen für den täglichen Arbeitsweg angewiesen ist. Bei leichten Schäden zahlen Versicherungen eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit während der Reparatur. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich und hat beispielsweise einen Totalschaden, beginnt der Nutzungsausfall bereits zum Unfallzeitpunkt. Geschädigte erhalten dann in der Regel für einen Zeitraum von 14 Tagen Geld von der Versicherung, im Anschluss nur noch in Ausnahmefällen. Aus diesem Grund sollten Betroffene ihr Auto schnellstmöglich zur Reparatur in die Werkstatt bringen. Ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung besteht auch für die Zeit, in der ein Sachverständiger das Schadensgutachten erstellt. Auch für die Dauer der Suche nach einer passenden Werkstatt kann der Besitzer einen Nutzungsausfall geltend machen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich insbesondere nach Fahrzeugtyp (Fahrzeugkategorie, Leistung, Ausstattung), Alter des Fahrzeugs und der tatsächlichen Ausfallzeit.
Wann besteht ein Nutzungsausfall beim Motorrad und Wohnmobil?
Beim Motorrad gelten die gleichen Regeln wie für einen Pkw. Der Geschädigte muss Nutzungsmöglichkeit und -willen anzeigen. Benötigt er das Motorrad z.B. für den täglichen Weg zur Arbeit, besteht ein Nutzungsausfall. Natürlich darf er nicht zugleich über einen Wagen verfügen. Ist das Motorrad lediglich ein Hobby, dann zahlen die Versicherer keine Entschädigung. Bei Wohnmobilen hat der Geschädigte nur dann das Anrecht auf Entschädigung, wenn der Unfall direkt vor den Urlaub stattfindet. Andernfalls lehnen die Versicherer ab, weil Wohnmobile nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sind.
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Geren beraten wir Sie unverbindlich zum diesem und vielen weiteren Themen.
(Quelle: Verivox.de)