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Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Sie treten bei uns weder in Vorleistung, noch müssen sie vor unerwarteten Rechnungen Angst haben. Unsere Kosten sind von Anfang an transparent.
Zuletzt aktualisiert am 17.12.2020 von 2P&M Werbeagentur.