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Darf ich für die Reparatur des Fahrzeugs die Werkstatt selbst wählen?
Im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens – JA! Sie können die Werkstatt Ihres Vertrauens aufsuchen und den Schaden hier reparieren lassen. Bei einem Kaskoschaden sollten sie vor der Reparatur stets Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten.
Zuletzt aktualisiert am 17.12.2020 von 2P&M Werbeagentur.